Institutsleitbild

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Das Institut für Informationsrecht (i2r), aus dem gleichnamigen Studiengang hervorgegangen, beschäftigt sich mit der Erforschung von Rechtsfragen in den Bereichen:

  • e-Commerce,
  • Informationstechnologie,
  • geistiges Eigentum,
  • gewerblicher Rechtschutz,
  • Datenschutz,
  • Recht des e-Government sowie
  • anglo-amerikanisches IT-Recht.

Dabei stehen im Vordergrund der Aktivitäten des Instituts die Begleitung aktueller technischer Entwicklungen und der sich daraus ergebenden Fragestellungen. Dies gilt etwa für die Fortentwicklung des M-Commerce, für die Frage der Patentierung von Software oder für die Fortentwicklung des e-Government.

Die Forschungsaktivitäten sind in besonderem Maße anwendungsorientiert und interdisziplinär ausgerichtet, dazu gehört die Begleitforschung zu innovativen Geschäfts- und Prozessmodellen.

Frau Prof. Caroline Volkmann Panelistin im Deutschen Bundestag

Am 11.02.2020 hat Frau Prof. Dr. Caroline Volkmann (Direktorin des i2r) im Deutschen Bundestag am
29. Berliner Forum der Deutschen Gesellschaft für Gesetzgebung zur Umsetzung der DSM-Richtlinie (EU 2019/790 DSM-RL) als Panelistin teilgenommen.


Kontrovers diskutiert wurde unter anderem über:

  • das neue europäische Presseleistungsschutzrecht, das aktuell Gegenstand eines ersten Diskussionsentwurfs des Bundesjustizministeriums ist.
  • die  Verantwortung von Upload-Plattformen und die medial umstrittenen Upload-Filter: 
    Schützt das in der DSM-RL verankerte Lizenzierungsmodell die Interessen  der  Urheber ausreichend
    • gegenüber einem  Schrankenmodell?
    • Welche Spielräume räumt die DSM-RL dem deutschen Gesetzgeber in diesem Zusammenhang ein?